Allgemeine Geschäftsbedingungen
SUXESS LOGISTIC GmbH
Fassung: Juni 2025
- Geltungsbereich und Begriffsdefinitionen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der SUXESS LOGISTIC GmbH (nachfolgend „SL“) und regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen SL und ihren Kunden. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, gelten für Geschäftsbeziehungen in Österreich die jeweils gültigen Allgemeinen österreichischen Spediteurbedingungen (AÖSp). Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
- Angebote und Vertragsschluss
Alle Angebote von SL sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und Bestellungen bedürfen der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung durch SL.
- Preise
Die in der Auftragsbestätigung von SL genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Für Aufträge ohne ausdrücklich vereinbarte Preise gelten die zum Liefertag gültigen Listenpreise von SL.
- Liefer- und Leistungszeit
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer Ereignisse, die SL oder ihren Unterlieferanten, beauftragten Spediteuren und Paketdiensten die Leistungserbringung erheblich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Energiemangel, Verkehrsversagen), führen zur Aussetzung der Leistungsverpflichtung bzw. Lieferfristen.
Sämtliche Lieferungen erfolgen ab dem Herstellerort (ex works). Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Auftraggebers. Sofern keine besonderen Versandanweisungen vorliegen, wählt SL die Versandart nach eigenem Ermessen. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und zu dessen Kosten abgeschlossen.
- Nachnahmezustellung
SL bietet über ihr Netzwerk verschiedene Nachnahmeservices für bestimmte Bestimmungsorte an, die mit einem Zuschlag versehen sind. Der Nachnahmebetrag ist im Frachtbrief ausschließlich in Euro oder andernfalls in der Währung des Bestimmungslandes anzugeben, wie von SL oder ihren beauftragten Subunternehmen vorgeschrieben.
Der eingetragene Nachnahmebetrag ersetzt keinesfalls die Wertangabe und begründet daher keine Haftung für Verluste oder Schäden am Gut. Im Fall des Nichterhalts des Nachnahmebetrags oder des Schecks muss der Versender SL schriftlich innerhalb von 10 Tagen nach dem Zustelldatum darüber informieren, ansonsten sind Ansprüche aus dem Nachnahmeauftrag ausgeschlossen.
- Zustellung Allgemein
Die Zustellung von Sendungen erfolgt an den Empfänger oder an sonstige Personen, von denen nach den Umständen angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind. Hierzu zählen insbesondere anwesende Personen in den Räumen des Empfängers sowie Nachbarn.
SL und ihre Subunternehmer sind berechtigt, elektronische Hilfsmittel zum Nachweis der Zustellung einzusetzen. Der Versender erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass die Reproduktion der mit dem elektronischen Zustellverzeichnis aufgezeichneten Unterschrift als Abliefernachweis bei entsprechend eingesetztem Subunternehmen gilt.
- Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung das Lager von SL zwecks Versendung verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden von SL unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
Bei Rücksendungen durch den Auftraggeber trägt dieser die Gefahr bis zur Übergabe der Ware in den Geschäftsräumen von SL.
- Gewährleistung
SL gewährleistet, dass die gelieferten Produkte frei von Mängeln sind. Sollten dennoch vertragswesentliche Mängel auftreten, ist der Vertragspartner verpflichtet, diese unverzüglich schriftlich anzuzeigen. In diesem Fall ist SL berechtigt, die Mängel zu beseitigen. Verstößt der Vertragspartner gegen die Anzeigepflicht, sind weitere Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Falls SL die Mängelbeseitigung nicht gelingt, kann der Vertragspartner eine Herabsetzung der Vergütung oder eine Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
- Eigentumsvorbehalt
Die von SL gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von SL. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, vor vollständiger Bezahlung über die Ware zu verfügen. Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen hat der Vertragspartner auf das Eigentum von SL hinzuweisen und SL unverzüglich darüber zu informieren.
- Subunternehmen
SL ist berechtigt, Sendungen selbst zu transportieren oder für den Transport Subunternehmen zu beauftragen oder das Transportnetz großer international tätiger Unternehmen und Fluggesellschaften zu nutzen. Bei Verwendung eines international tätigen Unternehmens sind die Versandscheine bzw. Frachtbriefe, Konnossemente usw. des jeweiligen Unternehmens zu verwenden.
- Haftung
Für Sendungen, die durch SL transportiert werden oder deren Transport durch SL vermittelt wird, gelten die allgemein gültigen internationalen Abkommen:
– Flugverkehr: Warschauer Abkommen und Montrealer Abkommen
– Landverkehr: CMR-Übereinkommen
Im Fall eines Schadens, der durch ein Subunternehmen verursacht wurde, haftet SL maximal mit dem Betrag, den die unter Punkt 2 der AGB erläuterten Unternehmen akzeptieren.
SL übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste, die durch das Nicht-Einhalten der Beförderungsbedingungen und Beschränkungen unter Punkt 12 der AGB entstehen. Für indirekte Schäden und Folgekosten (z. B. rein wirtschaftliche Verluste, Gewinneinbußen usw.) wird keine Haftung akzeptiert. Schadensmeldungen müssen innerhalb der in den internationalen Abkommen bzw. den AÖSp vermerkten Fristen erfolgen.
SL haftet nicht für Unterbrechungen oder Störungen der Serviceleistungen, die nicht im alleinigen Verantwortungsbereich von SL liegen, wie etwa Störungen der Transportwege in der Luft oder auf dem Landweg (z. B. aufgrund besonderer Witterungsbedingungen), Feuer, Überschwemmung, Krieg, Feindseligkeiten und öffentliche Unruhen, Handlungen staatlicher oder sonstiger Behörden sowie Arbeitskämpfe oder Verpflichtungen seitens SL, ihrer Vertreter, Subunternehmer oder Dritter.
Auch bei aktiver Hilfestellung bei der Verpackung der Ware durch SL obliegt die endgültige Prüfung einer entsprechend für die jeweilige Ware korrekten Verpackung (Innenverpackung sowie Außenverpackung und Füllmaterial) dem Kunden. Daher ist bei einer Ablehnung einer Schadensübernahme durch den Spediteur/Paketdienst auch SL schadlos zu halten.
SL haftet nur für Schäden, sofern ihr vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln nachgewiesen werden kann und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
- Beförderungsbedingungen und Beschränkungen
Der Kunde ist verpflichtet, alle versendeten Waren mit den für den Transport notwendigen Frachtdokumenten (z. B. Frachtbrief, Rechnung, Ursprungszeugnis usw.) auszustatten.
Der Kunde muss vor dem Versand SL bekannt geben, welche Waren er versenden wird, insbesondere – aber nicht ausschließlich – wenn es sich um Gefahrgut handelt. Bei nicht vereinbarten Waren obliegt es SL, einen geeigneten Subunternehmer zu finden. Sollte der Kunde andere als vereinbarte Waren transportieren, haftet er für entstandene Schäden.
Von der Beförderung ausgeschlossen sind u. a.:
– Gefahrgüter im Sinne IATA/ICAO/ADR/GGBG, sofern nicht ausdrücklich zugelassen,
– Waren ohne erforderliche Zollerklärung,
– illegale Waren, Tiere, Gold- und Silberbarren, Bargeld, Banderolen/Steuerplaketten, Inhaberpapiere, Edelmetalle und -steine, (Schuss-)Waffen, Sprengstoffe und Munition, menschliche Überreste, Pornografie, illegale Drogen, verderbliche oder temperaturempfindliche Waren ohne Zustimmung.
Der Kunde haftet für die Richtigkeit aller Angaben und verpflichtet sich, Aus- und Einfuhrbestimmungen einzuhalten. Er trägt sämtliche Kosten, die aus einer Beförderungseinstellung resultieren (z. B. Entsorgung, Lager, Rücksendung, Zölle, Steuern). Transportkosten werden in solchen Fällen nicht erstattet.
SL und ihre Vertragspartner sind berechtigt, Sendungen zu öffnen, zu prüfen oder zu röntgen, jedoch nicht verpflichtet. Schäden an strahlungsempfindlichen Gütern können selbst bei sachgemäßer Prüfung nicht ausgeschlossen werden.
- Beförderung von Gefahrgut
SL befördert nur Gefahrgut, das als LQ gemäß 3.4 ADR, EQ gemäß 3.5 ADR oder nach den Bestimmungen des 1.1.3.6 ADR vorbereitet, markiert, gekennzeichnet und dokumentiert wurde und nach diesen Bestimmungen befördert werden darf.
Für alle anderen Gefahrgüter ist eine gesonderte Vereinbarung erforderlich.
Wurde kein ausschließlicher Straßentransport vereinbart, kann jede Sendung auch im Lufttransport befördert werden; der Versender muss dann die IATA-DGR einhalten.
Der Versender ist gemäß den Bestimmungen des GGBG, der ICAO-TI und der IATA-DGR in der Verantwortung und wird im Falle von durch sein Fehlverhalten entstandenen Verzögerungen, Un-oder Vorfällen zur Verantwortung gezogen.
- Zollamtliche Abfertigung
SL bzw. ihre Subunternehmer übernehmen die zollamtliche Abfertigung. Alle entstehenden Kosten (Zoll, EUSt, Abfertigungsgebühren usw.) werden dem Kunden in Rechnung gestellt. SL kann vorfinanzierte Kosten, die der Empfänger nicht übernimmt, dem Absender belasten. Der Kunde haftet für Schäden, die aus fehlerhaften oder unvollständigen Zollunterlagen entstehen.
- Zahlungsbedingungen
Transporte sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungszugang zahlbar. Bei Verzug fallen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe an, mindestens jedoch: 6,5 % p. a. in Deutschland, 9 % p. a. in Österreich, 7 % p. a. in der Schweiz. SL kann eine Säumnisgebühr bis 15 € (20 CHF) erheben.
Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn SL über den Betrag verfügen kann; bei Schecks erst nach Einlösung.
Der Auftraggeber darf Zahlungen nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zurückbehalten oder aufrechnen.
- Datenschutz und Verweis auf Datenschutzerklärung
SL verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß DSGVO und den einschlägigen nationalen Datenschutzgesetzen. Umfang, Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung sowie die Rechte betroffener Personen sind in der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung unter https://suxesslogistic.com/datenschutzerklarung/ beschrieben, die ergänzender Bestandteil dieser AGB ist.
- Geltendmachung von Ansprüchen
Alle Ansprüche an SL müssen unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Ungeachtet dessen verjähren alle Ansprüche gegen SL, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres – in Österreich und der Schweiz innerhalb von acht Monaten – ab Zustellungstag oder, bei Nichtzustellung, ab dem Tag, an dem die Sendung hätte abgeliefert werden müssen, gerichtlich geltend gemacht werden.
Eine Sendung gilt erst dann als verloren, wenn sie nicht innerhalb von 30 Tagen (grenzüberschreitend 40 Tagen) aufgefunden wird, sofern zwingende Vorschriften nichts anderes bestimmen.
- Gerichtsstand und Teilnichtigkeit
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Wien.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch die gesetzlichen Regelungen zu ersetzen.